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Teilnahmebedingungen

I. Vertragsabschluss

1. Vor dem Vertragsabschluss soll sich der Kunde mit den Teilnahmebedingungen bekanntmachen, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags bilden.
2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Unterzeichnung des Vertragsformulars durch den Kunden und den Veranstalter, Agenten bzw. durch ihre Vertreter, die zum Verkauf der Veranstaltungen vom Veranstalter bevollmächtigt sind, und durch Einzahlung der 1. Rate bzw. des vollen Betrags des Veranstaltungspreises.
2a. Der Unterzeichner muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Tour ist nur für Erwachsene bestimmt.

2b. Minderjährige vom 15. Lebensjahr ab können an der Veranstaltung nur unter Betreuung ihrer Eltern oder ihres Vormunds teilnehmen.
II. Zahlungsbedingungen

1. Um auf die Teilnehmerliste eingetragen zu werden muss der Kunde die erste Rate in der Höhe von mindestens 30% des Veranstaltungspreises einzahlen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die vollständige Zahlung bzw. die Zuzahlung zum vollständigen Betrag spätestens 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
3. Sollte der Kunde die Veranstaltung später als 40 Tage vor ihrem Beginn kaufen, dann ist er verpflichtet, die ganze Zahlung am Tag der Vertragsunterzeichnung zu leisten.
4. Im Fall der nicht vollständigen Einzahlung durch den Kunden zum vorbestimmten Termin, kann der Veranstalter den Vertrag mit ihm kündigen. In einem solchen Fall ist der Veranstalter berechtigt, die eingezahlte Anzahlung zu behalten (er hat das Recht auf Abzüge nach solchen Prinzipien wie beim Verzicht auf die Veranstaltung).

III. Verantwortung des Veranstalters

1. Der Veranstalter ist verantwortlich für die richtige Organisation und Verlauf der Veranstaltung gemäss Bestimmungen dieses Vertrags und Informationen, die im Angebot enthalten sind.
2. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Sachen, die während der Veranstaltung aus Verschulden des Kunden verloren oder gestohlen werden sowie für Gesundheitsschaden, Tot, Moralschaden, kosten des verlorenen Urlaubs usw.
3. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für die Vertragsverletzung durch Nichterfüllung bzw. nicht erforderliche Erfüllung des Vertrags seitens des Kunden bzw. der Dritten, die mit dem Veranstalter durch keinen Vertrag verbunden sind.
4. Im Fall der groben oder beharrlichen Ordnungsverletzung durch den Kunden während der Veranstaltung, kann der Veranstalter den Vertrag mit dem Kunden fristlos auflösen. In einem solchen Fall steht dem Kunden keine Rückzahlung des Wertes nicht gebrauchter Leistungen zu.

IV. Vertragskündigung durch den Veranstalter

1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus technischen Gründen nicht später als 21 Tage vor ihrem Beginn abzurufen. In einem solchen Fall ist das Büro verpflichtet, den Kunden darüber schriftlich zu benachrichtigen und den ganzen vom Kunden eingebrachten Betrag zurückzuzahlen.
2. Im Falle höherer Gewalt kann die Veranstaltung jederzeit abberufen werden. In einem solchen Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach dem Treffen einer solchen Entscheidung darüber schriftlich zu benachrichtigen.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen des Veranstaltungsprogramms im Fall extremer Wetterbedingungen vor.

V. Rechte, Pflichten und Verantwortung des Kunden

1. Der Kunde hat Recht auf alle Leistungen, die im Veranstaltungsprogramm bestimmt werden, und in der Informationsbroschüre des Veranstalters enthalten sind. Dem Kunden steht seitens des Veranstalters kein Schadenersatz für Leistungen zu, die er aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen hat (Reiseunterbrechung, verkürzter Aufenthalt, Unglücksfall usw.).
2. Der Kunde Recht, auf die Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten. Als Datum des Teilnahmeverzichts gilt das Datum des Erhalts durch den Veranstalter der vom Kunden persönlich unterzeichneten Verzichtserklärung.
3. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, eine Versicherung von den Verzichtskosten abzuschliessen.
4. Der Veranstalter kann von dem zurückzuerstattenden Betrag die angefallenen Kosten abziehen, und zwar nach folgenden Bedingungen:

Verzicht im Termin von über 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn- 10% des Veranstaltungspreises

Verzicht im Termin von 31 - 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn - 25% des Veranstaltungspreises

Verzicht im Termin von 16 - 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn - 50% des Veranstaltungspreises

Verzicht im Termin von 8 - 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn - 80% des Veranstaltungspreises

Verzicht im Termin in der letzten Woche vor Veranstaltungsbeginn- 100% des Veranstaltungspreises

Diese Abzüge gelten unabhängig vom Unterzeichnungstag des Vertrags.

5. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden zu begleichen, die während der Veranstaltung durch das Verschulden von ihm oder von Minderjährigen, die unter seiner Vormundschaft bleiben, entstanden sind.
6. Im Fall der Nichtrealisierung bzw. nicht erforderlichen Realisierung des Vertrags durch den Veranstalter, hat der Kunde Recht auf Reklamation.
6a. Die Reklamation muss zu ihrer Gültigkeit durch eine vom Veranstalter Bevollmächtigte Person am Veranstaltungsort bestätigt werden.

6b. Der Kunde soll die Reklamation innerhalb 7 Tage ab Veranstaltungsende schriftlich niederlegen. Eine Reklamation, die der Veranstalter nach diesem Termin erhält, gilt als ungültig. 6c. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reklamation innerhalb 30 Tage nach ihrem Erhalt zu untersuchen.
VI. Schlussbestimmungen

1. In allen Angelegenheiten, die von diesem Vertrag nicht geregelt werden, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Touristik vom 29. August 1997 in der jeweils gültigen Fassung sowie das polnische bürgerliche Gesetzbuch. 2. Jeder Streit im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrags wird gütig gelöst, und wenn es nicht möglich sein sollte, dann durch das ordentliche Gericht, das für den Sitz des Veranstalters zuständig ist.